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 Elke Reineking               Time Woman Artist     Unterer Weg 2, 31737 Rinteln - Schaumburg        Telefon: 05152 2156                       Vita

 

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Elke Reineking

Time WomanArtist

Unterer Weg 2

31737 Rinteln  - Schaumburg   Eines meiner Zeichen, verwendet bis ca

Einzig das teilweise als Hintergrundfoto benutzte Luftbild vom Ort Schaumburg wurde mir von der Schaumburger Zeitung zur Verfügung gestellt. Vielen Dank für die freundliche Genehmigung.

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Der Brief zur Problematik: Geplante Windkraftanlagen im Wesertal

 

Per Mail

    Elke Reineking, Unterer Weg 2, 31737 Rinteln  Tel.: 05152-2156                                                                                   Mail:ElkeReineking@aol.com         Home:www.ElkeReineking.de

    An        

    das Trio      

    Julian Tiencken, Nils Müller und Söhnke Tangermann    

    von       

    Planet energy GmbH  

    Schulterblatt 120

    20357 Hamburg

                                                                                             Schaumburg, den 30.06.2012

    Sehr geehrte Herren Tiencken, Müller und Tangermann,

    gestern war in unserer Heimatzeitung, der Schaumburger  Zeitung in Rinteln, LK Schaumburg im wunderschönen Weserbergland in einem Artikel über Ihre Aktivitäten/Investitionen für Windräder zu lesen, beziehungsweise dass sie das Recht welche in unserem Wesertal zu bauen, dem Investor Litzau abgekauft haben. Dadurch wurde ich auf Sie aufmerksam und freue mich natürlich grundsätzlich,

    dass sich auch Greenpeace nicht mehr scheut, mit guten Ideen auch Geld zu verdienen.

    In diesem speziellen Fall möchte ich Sie bitten, auch unsere Eingabe, die wir 2009 beim Landkreis Schaumburg gemacht haben, zu berücksichtigen. Diese Einschätzung ist unentgeltlich und nur der Sache geschuldet und kein Gutachten. Ich habe die Datei mit Fotos hier an, bzw. ich weiß noch nicht ob dieses klappt, daher den Text auch angefügt und hoffe auf Berücksichtigung.

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Elke Reineking

______________________________________________________________

Eingabe an den Landkreis Schaumburg zur

    Windenergienutzung im Weserbergland – hier im Besonderen im Bereich der Stadt Rinteln Raumordnung Bauleitplanung Landkreis Schaumburg, Bauleitplanung Stadt Rinteln vom 12.05.09

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zur Windenergienutzung im Weserbergland möchten wir hiermit wie folgt Stellung nehmen.

    Einleitung

    Die Energiegewinnung aus regenerativen Quellen hat in den letzten Jahren an Bedeutung zugenommen. Im europäischen Kontext ist das abgestimmte nationale Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu steigern (Richtlinie des europäischen Rates). Ein Ziel, dem wir uns durchaus anschließen können. Der gleichzeitige Ausstieg aus nuklearen Energieträgern, wie es in Deutschland beschlossen worden ist, bedeutet sicher eine erhebliche Kraftanstrengung, da Energieeinsparung und der Ausbau regenerativer Energien nicht alternativ, sondern gleichzeitig erfolgen müssen. Regenerative Quellen sind Wasserkraft, Erdwärme, Solarenergie, Biomasse, Windkraft. Jede Verfügbarmachung von Energie für den menschlichen Gebrauch ist mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden – Windkraft ebenso, wie Wasserkraft, Biogasgewinnung, Holzverbrennung usw. gleichwohl sie fast keine Schadstoffe freisetzen. Es kann also nur um die Minimierung von Eingriffen gehen und um die Abwägung, ob der angestrebte Nutzen einen Eingriff rechtfertigt.

    Der Windkraft kommt in den letzten Jahren deshalb eine gesteigerte Bedeutung zu, da sie durch „Privilegierung“ wirtschaftlich gesetzlich gefördert wird. Diese „Privilegierung“ hat zu einem „Wildwuchs“ und damit zur „Verspargelung der Landschaft“ geführt und eine sachgerechte Abwägung aller öffentlichen, ökonomischen, umwelt- und naturschutzfachlichen Belange verhindert. Diese geförderte „Konzentration auf Windkraft“ und damit auf im Besonderen eine regenerative Quelle, verhindert bzw. verlangsamt damit die gezielte Entwicklung und Förderung auch anderer Quellen, die in den jeweils örtlichen Gegebenheiten in den Regionen unseres Landes und in den einzelnen Bundesländern zu suchen und zu finden sind.

    Eingriffe also, deren Folgen für Mensch und Natur nicht so gravierende negative Auswirkungen haben, wie wir sie jetzt allein durch die Windkraftanlagen überall in unseren schützenswerten Natur- und Kulturlandschaften erleben.

    Empfehlung:

    „Landschaft formt den Charakter des Menschen“,

    das benötigt „Landschaftspflege“ zu der wir auch hiermit beitragen möchten und empfehlen daher für weitere mögliche geplanten Windkraftanlagen für das Weserbergland, insbesondere im Landkreis Schaumburg, Raum Rinteln

    • 1. Dem Schutz des Landschaftsbildes im Weserbergland, der Berücksichtigung der Natur und Umwelt, der Infrastruktur für vorhandene effektive Nutzungen regenerativer Energien (Erdwärme, Biomasse, Sonne im Gegensatz zu wenig Wind), der Lebensqualität der dort lebenden Bevölkerung und der erholungssuchenden Touristen muss in Zukunft eine erheblich stärkere Bedeutung im Rahmen der flächendeckenden Standortuntersuchungen zur Ermittlung von Vorrangflächen bzw. Konzentrationsflächen im Flächennutzungsplan beigemessen werden, als gegenwärtig allgemein praktiziert.
    • 2. Wertvolle Landschaftsteile, wie z.B die historisch gewachsene Kulturlandschaft, die historisch gewachsenen Landnutzungsformen, die Sichtachsen zwischen prägenden Landschafts- und Bauformen, Landschaftsbereiche mit hohem Naturerlebnis- und Erholungswert, wenig vorbelasteter Landschaftsbilder mit hoher visueller Empfindlichkeit gegenüber Windkraftanlagen, sind als „Ausschlussflächen“ für die Errichtung von Windkraftanlagen zu behandeln. Dabei muss Berücksichtigung finden, dass es vor Ort nach entsprechender Untersuchung möglicherweise gar keinen geeigneten Standort für Windkraftanlagen mehr gibt und somit auch keine neuen Flächen mehr zur Verfügung stehen.
    • 3.Auszuschließen sind Windkraftanlagen grundsätzlich in Nationalparks, Naturschutz-, Vogelschutz und faktischen Vogelschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen, im jeweiligen Umfeld dieser Gebiete, sowie in den Kernzonen des Naturparks Weserbergland Schaumburg-Hameln (Kernzone des Naturparks Weserbergland ist Rinteln und Hess.Oldendorf)) und der Biosphärenreservate. Hierbei sollte insbesondere auch die Fernwirkung auf die betreffenden Gebiete zu prüfen und gegebenenfalls zu unterlassen sein.
    • Die Inanspruchnahme von Waldflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen sollte überhaupt nur dort in Erwägung gezogen werden, wo ein sehr hoher Waldanteil, die Wertigkeit der betroffenen Gebiete selbst und überwiegende Gründe des Allgemeinwohls die Errichtung von Windkraftanlagen im Wald rechtfertigen. In Waldbereichen von so hohem Naturerlebnis- und Erholungswert, wie wir sie im Weserbergland und besonders hier im Raum Rinteln vorfinden, ist die Inanspruchnahme von Wald für die Windenergienutzung völlig auszuschließen.
    • Fernwirkung auf historische Gebäude – Blickachsen bei Bau von Windrädern z.B in Westendorf vor der Burg Schaumburg, die das Wesertal noch beherrscht.
    • (Blickachse von Rinteln aus auf das Wesergebirge mit der Burg Schaumburg, Blickachsen von den Wanderwegen Taubenberg auf die Burg Schaumburg, Blickachsen vom Klippenturm in das Wesertal in Richtung Hess. Oldendorf und auf den Weserlauf usw.)
    • 4. Sofern überhaupt Gebiete im Weserbergland noch zur bauplanerischen Ausweisung als Vorrangflächen bzw. Konzentrationszonen in Frage kommen sollten, was wir entschieden verneinen, sind in landschaftlich exponierten Standorten, wie in Punkt 3 beschrieben, Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen dergestalt festzuschreiben, dass ihre Höhe keine blinkenden Rotoren zur Folge haben, da diese ein Landschaftserleben zusätzlich stören, da sie die Blicke zusätzlich anziehen. (Und Tag und Nacht blinken - Horizontverschmutzung, Lichtverschmutzung)
    • 5. Die naturschutzrechtliche Eingriffregelung sollte bei der Errichtung von Windkraftanlagen immer angewendet werden. Dies gilt auch für die Errichtung von Windkraftanlagen in bereits ausgewiesenen Vorrangflächen bzw. Konzentrationszonen.
    • (Hier sei angemerkt, dass z.B. Standort Westendorf Einflugschneise vom Großen Mausohr ist, sowie hier Gabelweihen kreisen, sowie Kraniche auf ihren Zug nach Norden gerade hier durch und über das Wesertal ziehen – Foto für sie anbei vom 1. März diesen Jahres)
    • 6. Zum Stichwort: „Repowering „ Jede nachträgliche Veränderung einer bereits vorhandenen WKA sollte als Neubau betrachtet und als solche auch behandelt werden.
    • Denn in Gebieten, die bereits über Windkraftanlagen verfügen, wie dem Weserbergland im Raum Rinteln-Hameln wird über dieses Repowering versucht werden, die alten, wenig effizienten Anlagen durch neue effektiverer zu ersetzen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es nicht einfach um den Ersatz einer alten Anlage durch neuer Leistungsfähigere geht.
    • Vielmehr geht es um die Beurteilung neuer, in der Regel stärkere Umweltfolgen in Folge einer erheblichen veränderten Dimensionierung dieser Anlagen.
    • 7. Im Mittelpunkt muss der Mensch stehen.
    • Wir empfehlen daher, die möglichst frühzeitige und umfassende Einbindung, sowie seriöse sachgerechte vollständige Aufklärung der ortsansässigen Bevölkerung. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der tatsächlichen Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen im Weserbergland, da meint im Besonderen auch die kritische Betrachtung und Berechnung, nicht nur die „Glorifizierung“ dieser Energieform.
    • - Neueste Studien dazu wurden erst am 2. April 2009 öffentlich gemacht-
    • Sollte dieses nicht geschehen, sagen wir für jedes Vorhaben vor Ort, einen massiven Widerstand seitens der unmittelbar Betroffenen voraus. Dieses kann nicht Ziel einer zukunftsweisenden vernünftigen Energiepolitik und Planung von Vorrang- bzw. Konzentrationsstandorten sein.
    • (Hierbei sei anzumerken z.B. für Westendorf – Bürgerinitiative gegen diese WKAs mit zig Unterschriften und Eingaben gegen die Errichtung, z.B für Goldbeck Unterschriftenlisten)
  • Zusammenfassung
  • Die Schaumburger Freunde möchten hiermit anregen, das Weserbergland im Raum Rinteln, Wesertal, Wesergebirge, Rumbecker Berge insgesamt im Rahmen der Bauleitplanung des Landkreises Schaumburg auszuschließen.
  • Unsere Überlegungen schließen Standorte für WKA´s für diesen Landschaftsbereich aus.
  •     Die Punkte noch einmal im Einzelnen:
      • 1. Die Abstände zu den vorhandenen Landschaftsnutzungen (Landwirtschaftliche Flächen) Landschaftsschutzgebiete, Kiesabbaugebiete, Wohngebiete, Wasserflächen, potenzielle Flächen für zukünftige Entwicklung von Gewerbeflächen, Baugebieten, Lage in Erholungsgebieten usw. wären zu gering
      • 2. Geplanten Begrenzungen der Narbenhöhen wären zu gering
      • 3. Die Lage zu den potenziellen Nahrungsgebieten von Uhu, Gabelweihe und anderen Vögeln, wie z.B. Bussard, Graureiher und deren Brutplätze wäre viel zu nah und deshalb schon unserer Meinung nach, aus naturschutzfachlicher Sicht abzulehnen.
      • 4. Ebenso die Nähe zu den Fledermausplätzen (Fledermauszugplatz nach Steinbergen ist direkt im Wesertal) und deren Nahrungsgebiete. Ebenso schließt der Vogelzug dieses Gebiet aus. (Ein Beispiel Foto angefügt Kraniche)
      • 5. Die kulturellen Sachgüter und landschaftlichen Besonderheiten schließen dieses Gebiet für WKAs aus.
      • 6. Die Fernwirkung- entscheidende Blickachsen auf die Kulturdenkmäler Burg Schaumburg, Klippenturm, Paschenburg, Porta Westfalica schließen dieses Gebiet aus, typische Landschaftsformen für das positive Landschaftserleben im Weserbergland und gerade um Rinteln herum, werden gerade z.B. von den Kammwegen, Wanderwegen (z.B. Europäischer Fernwanderweg), Klippen (z.B. dem Hohenstein) würden auf empfindlichste gestört.
      • 7. Negative Auswirkungen auf die touristische Entwicklung der Region müssen Berücksichtigung finden und schließen daher dieses Gebiet in der Kommune Rinteln aus.
      • 8. Berücksichtigt werden sollte die Siedlungsdichte rund um das Stadtgebiet Rinteln. Schaumburg ist der am dichtesten besiedelte Landkreis Niedersachsens.
      • Die Siedlungsdichte in der Kommune Rinteln schließt ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen aus.
    • Die Rücknahme der mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgewiesenen Sonderbaufläche für Windenergie aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Hannover begrüßen wir sehr und möchten gleichzeitig hiermit anregen, den gesamten Bereich im Wesertal aus oben genannten Gründen auszuschließen und in der Raumordnung und Bauleitplanung des Landkreises Schaumburg und der Stadt Rinteln zu berücksichtigen.
    • Die Gründe, die aus unserer Sicht dagegen sprechen, alternativ einen anderen Standort in Rinteln für ein Vorranggebiet festzulegen, habe ich Ihnen mit diesem Schreiben erläutert.
    • Mit freundlichen Grüßen
    • (Elke Reineking)
  •     Anlage: Vogelflug Die Kraniche
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